Angebotenes Ersatzhotel nicht vergleichbar
Artikel vom 13.10.05, 11:00
Kategorie: Reisen & Tourismus | Thema: Recht
Urlauber mu? sich nicht umquartieren lassen
Wenn das gebuchte Hotelzimmer nicht zur Verf?gung steht, muss sich ein Pauschalurlauber nicht einfach in irgendein anderes Hotel umquartieren lassen. Ist die angebotene Alternative nicht gleichwertig, kann er den Reisevertrag k?ndigen und sich selbst ein Ersatzhotel suchen. F?r die Kosten muss dann der Veranstalter aufkommen, entschied das Amtsgericht Hannover (AZ: 504 C 909/05).
Schon die Abreise aus der Ersatzunterkunft sei in einem solchen Fall als "schlüssige Kündigungserklärung" zu werten, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Familie eine Reise in ein Clubhotel in der Türkei gebucht. Bei der Ankunft war aber kein Zimmer in dem Hotel frei. Die Hotelleitung bot an, zunächst eine Nacht in einem zwei Kilometer entfernten Hotel zu verbringen und eventuell später umzuziehen. Der Kläger entschied sich noch am ersten Tag, für die gesamte gebuchte Woche in ein selbst gewähltes Hotel zu ziehen.
Das sei auch sein gutes Recht gewesen, urteilte das Gericht. Das angebotene Ersatzhotel sei mit dem ursprünglich gebuchten schon deshalb nicht vergleichbar gewesen, weil dort keine "All-inclusive"-Verpflegung möglich war. Der Urlauber durfte daher vom Veranstalter nicht nur 1050 Euro für die Hotelkosten verlangen, sondern auch Auslagen für Taxi, Telefon sowie Getränke.