Blendgefahr durch Nebelrücklicht
KS: Die grelle Leuchte nur bei dickem Nebel einschalten
Auch der ungewöhnlich warme Herbst kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die kalte und dunkle Jahreszeit bevorsteht. Herbstnebel sorgen in den Morgen- und Abendstunden für Unsicherheit auf unseren Straßen. Da ist es besonders wichtig, gut gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht hilft dabei. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) davor, die grelle Leuchte schon vorsorglich oder sogar bei Regen einzusetzen. Denn sie kann andere Autofahrer gefährlich blenden. Auch verwechseln manche das Nebelschlusslicht ihres Vordermannes auf die Schnelle mit dem Bremslicht, was zu Fehlreaktionen führen kann.
Nach § 17 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Nebelrücklicht nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Einen Anhaltspunkt bieten auf Autobahnen die Pfosten am Fahrbahnrand, die in jeweils 50 Meter Abstand postiert sind. Nur wenn man den übernächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei 'dicker Suppe', darf man das Nebelrücklicht einschalten. Um gut gesehen zu werden, ist es gerade im Herbst sinnvoll, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
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Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 430.000 Mitgliedern einer der vier großen Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in zehn Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 75 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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