Bund ist zur Tarifneutralität verpflichtet
Nr. 317/2006, 05. Oktober 2006
Zu den Äußerungen des DB-Vorstands erklärt der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Dirk Inger:
'Ein wesentliches Element der 1994 in Kraft getretenen Bahnreform war - und ist - die strikte Trennung unternehmerischer und politischer Verantwortung. Die DB wie auch der Bund als bisheriger Alleineigentümer unterliegen seitdem den Spielregeln des Aktienrechts.
Danach ist für Tarifverhandlungen ausschließlich der Unternehmensvorstand verantwortlich. Für den Bund gilt auch hier der Grundsatz der Tarifneutralität.
Es verwundert, dass der Vorschlag einer Beteiligung des Bundes an den Tarifverhandlungen ausgerechnet vom Vorstand der DB AG kommt, der sonst bei jeder Gelegenheit eine Einmischung der Politik in Verantwortungsbereiche des AG-Vorstands als unzulässig ablehnt.
Bundesverkehrsminister Tiefensee appelliert an die Tarifparteien, ihre Handlungsspielräume konstruktiv zu nutzen. Der Minister hält es für möglich, dass auch unabhängig von der noch zu treffenden Strukturentscheidung eine Tariflösung gefunden werden kann, die die Warnstreiks beendet.'
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